Zum Hauptinhalt springen

Disclaimer

Hinweis zum Leistungsumfang eines selbstständigen Bilanzbuchhalters

Als selbstständige Bilanzbuchhalter erbringen wir Buchhaltungs- und Lohnleistungen im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG gehören hierzu insbesondere die folgenden Tätigkeiten:

Von uns angebotene Tätigkeiten:

  • Anlegen von Kontenplänen
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich der Kontierung von Belegen und der Erteilung von Buchungsanweisungen
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Durchführung von Schreib-, Rechen- und sonstigen mechanischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Buchführung
  • Pflege offener Posten sowie kaufmännisches Mahnwesen
  • Vorbereitung, Steuerung und Ausführung des Zahlungsverkehrs
  • Kostenrechnung, Preiskalkulation sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen und Reporting
  • Kaufmännische, organisatorische und technische Unterstützung rund um Buchhaltung und Prozesse, soweit hierfür keine steuerrechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist

Nicht von uns angebotene Tätigkeiten:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erstellung von Gewinnermittlungen durch Einnahmenüberschussrechnung
  • Eigenständige steuerliche Beurteilung und Ermittlung von Abschlussbuchungen, insbesondere zu Abschreibungen, Rückstellungen und steuerlichen Abgrenzungen
  • Erstellung oder Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie sonstigen Steuererklärungen – mit Ausnahme der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Steuerberatung, steuerliche Rechtsberatung oder verbindliche steuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten

Tätigkeiten, die eine steuerrechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern und nicht von einer gesetzlichen Befugnis erfasst sind, übernehmen wir nicht. Unsere Leistungen konzentrieren sich auf die laufende Buchhaltung, die Lohnabrechnung sowie die kaufmännische und organisatorische Begleitung Ihres Unternehmens.

Für steuerliche Beratung, Steuererklärungen und Jahresabschlussarbeiten bleibt Ihre Steuerkanzlei der richtige Ansprechpartner.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Wir unterstützen Sie bei den laufenden buchhalterischen Aufgaben und schaffen eine strukturierte Grundlage für die Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei. Erfordern einzelne Sachverhalte eine steuerliche Beratung oder weitergehende steuerliche Tätigkeiten, werden diese durch einen entsprechend befugten Steuerberater übernommen.

Auf Wunsch stimmen wir die laufende Buchhaltung direkt mit Ihrer bestehenden Steuerkanzlei ab. Falls noch kein steuerlicher Ansprechpartner vorhanden ist, können wir bei Bedarf den Kontakt zu einem geeigneten Kooperationspartner herstellen.

So bleiben die Zuständigkeiten klar: Wir kümmern uns um die laufende Buchhaltung und die kaufmännischen Abläufe, während steuerlich vorbehaltene Tätigkeiten bei der zuständigen Steuerkanzlei verbleiben.